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   LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20   

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https://dejure.org/2020,29391
LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20 (https://dejure.org/2020,29391)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24.09.2020 - 5 T 158/20 (https://dejure.org/2020,29391)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24. September 2020 - 5 T 158/20 (https://dejure.org/2020,29391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträgliche Herabsetzung der Betreuervergütung ausgeschlossen?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Das nachfolgende Verfahren der Justizbeitreibungsordnung lässt keinen Raum für Einwendungen der vorbezeichneten Art, denn es dient lediglich dem Vollzug der Rückforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2015, Az. XII ZB 261/13, FGPrax 2016, 83, 84; BGH, Beschluss vom 06.11.2013; Az. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1009).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Beschluss vom 06.11.2013 (XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1010) ausgeführt, dass ein Betreuer, der die förmliche Festsetzung seiner Vergütung auch selbst zunächst nicht beantragt hatte, grundsätzlich mit der Abänderung im Festsetzungsverfahren auch zu seinen Ungunsten rechnen muss.

    Hierdurch wird dem Bezirksrevisor auferlegt, die kostenrechtlichen Interessen der Staatskasse binnen der genannten Fristen zur Geltung zu bringen, andernfalls das gutgläubige Vertrauen in die verwaltungsmäßig getroffene Regelung Vorrang genießt (BGH, Beschluss vom 6.11.2013, XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Eine besondere Lebens- und Berufserfahrung kann grundsätzlich ebenfalls nicht als Quelle für den Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII 461/10, BeckRS 2012, 04754).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nach § 4 Abs. 1 VBVG a.F. ist der für die Vergütung eines Berufsbetreuers maßgebliche Stundensatz vom Gesetzgeber nach der Qualifikation des Betreuers in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - XII ZB 447/11).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 260/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 261/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 270/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Das nachfolgende Verfahren der Justizbeitreibungsordnung lässt keinen Raum für Einwendungen der vorbezeichneten Art, denn es dient lediglich dem Vollzug der Rückforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2015, Az. XII ZB 261/13, FGPrax 2016, 83, 84; BGH, Beschluss vom 06.11.2013; Az. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1009).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 259/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Damit stand der Betreuerin nach ihrer Bestellung ein Verfahren zur Verfügung, mit dem sie jederzeit die Höhe ihrer Vergütung und damit auch die Frage, ob sie die für eine bestimmte Vergütungsstufe notwendigen Voraussetzungen im vorliegenden Betreuungsverfahren erfüllt, verbindlich, gegebenenfalls auch unter Erhebung von Rechtsmitteln, hätte klären lassen können (BGH, Beschluss vom 13.11.2019, XII ZB 106/19, NJW-RR 2020, 323).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 258/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
    Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 281/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

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